Wer bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG eine Krankenzusatzversicherung hat und hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist, kann den Vertrag drei Jahre ruhen lassen. In dieser Zeit sind keine Beiträge fällig, dafür ruhen auch die Leistungen. Wann das Ruhen endet, wie die Hilfebedürftigkeit nachzuweisen ist und welcher Beitrag danach gilt, wird hier verständlich erklärt.
Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, oder würde er allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig, kann er den Versicherungsvertrag drei Jahre ruhen lassen. Der Tarif mit seinen Tarifbedingungen kann einen längeren Zeitraum vorsehen. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nachzuweisen.
In der Ruhenszeit gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit folgenden Änderungen fort:
- Leistungen des Versicherers werden nicht erbracht. Für Versicherungsfälle, die während der Ruhenszeit eingetreten sind, besteht die Leistungspflicht erst nach Wiederaufleben der Versicherung.
- Es sind keine Beiträge zu zahlen.
- Der Lauf von Fristen und der Wartezeit wird nicht unterbrochen.
- Die Ruhenszeit endet, wenn keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Ende der Hilfebedürftigkeit ist unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen.
- Mit der Beendigung der Ruhenszeit tritt die ursprüngliche Versicherung wieder in Kraft. Als Beitrag ist der Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter zu zahlen, wobei die vor der Ruhenszeit aufgebauten Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
- Abweichend gilt: Der Anspruch auf Pflegevorsorgezulage ist während des Ruhens keine Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wer hilfebedürftig ist oder nur durch die Beitragszahlung hilfebedürftig würde, kann seinen Vertrag für drei Jahre ruhen lassen; laut Tarif kann dieser Zeitraum auch länger sein. Während dieser Zeit zahlt der Versicherungsnehmer keine Beiträge, erhält im Gegenzug aber keine Leistungen. Die Hilfebedürftigkeit muss durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nachgewiesen werden. Endet die Hilfebedürftigkeit oder läuft die vereinbarte Frist ab, lebt die Versicherung wieder auf.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich den Vertrag bei Hilfebedürftigkeit ruhen lassen?
Grundsätzlich für drei Jahre. Der Tarif mit seinen Tarifbedingungen kann einen längeren Zeitraum vorsehen.
Muss ich während der Ruhenszeit Beiträge zahlen?
Nein, in der Ruhenszeit sind keine Beiträge zu zahlen. Im Gegenzug werden auch keine Leistungen erbracht.
Wie weise ich die Hilfebedürftigkeit nach?
Durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Welcher Beitrag gilt, wenn die Versicherung wieder auflebt?
Es ist der Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter zu zahlen. Dabei werden die vor der Ruhenszeit aufgebauten Alterungsrückstellungen angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022