Wenn eine versicherte Person bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und zugleich bei einem anderen Versicherer eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung abgeschlossen hat, kann der Versicherungsnehmer bei einem später abgeschlossenen Vertrag dessen Aufhebung und die Stornierung des Antrags auf Pflegevorsorgezulage verlangen. Beides ist nur gemeinsam möglich und der Versicherer darf dafür eine angemessene Geschäftsgebühr berechnen.
Bestehen für eine versicherte Person bei verschiedenen Versicherern Versicherungsverträge über die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer Folgendes verlangen:
- die Stornierung des Antrags auf Pflegevorsorgezulage
- die Aufhebung des Versicherungsvertrages
Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Versicherungsvertrag nicht als erster abgeschlossen wurde.
Stornierung und Aufhebung können nur zusammen verlangt werden.
Der Versicherer bestätigt dem Versicherungsnehmer unverzüglich die Aufhebung des Vertrages und die Stornierung des Antrags auf Zulage.
Im Fall der Aufhebung des Versicherungsvertrages und der Stornierung des Antrags auf Zulage kann der Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Hat eine versicherte Person die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung bei mehreren Versicherern abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer den später abgeschlossenen Vertrag beenden lassen. Dabei müssen die Aufhebung des Vertrages und die Stornierung des Antrags auf Pflegevorsorgezulage immer gemeinsam beantragt werden. Der Versicherer bestätigt beides unverzüglich und darf dafür eine angemessene Geschäftsgebühr erheben.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich die geförderte Pflegeversicherung doppelt abgeschlossen habe?
Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Aufhebung des Versicherungsvertrages und die Stornierung des Antrags auf Pflegevorsorgezulage verlangen. Voraussetzung ist, dass dieser Vertrag nicht als erster abgeschlossen wurde.
Kann ich nur die Zulage stornieren, ohne den Vertrag aufzuheben?
Nein, Stornierung des Antrags auf Zulage und Aufhebung des Vertrages können nur zusammen verlangt werden.
Entstehen mir bei der Aufhebung Kosten?
Ja, der Versicherer kann im Fall der Aufhebung des Vertrages und der Stornierung des Antrags auf Zulage eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Wird mir die Beendigung des Vertrages bestätigt?
Ja, der Versicherer bestätigt dem Versicherungsnehmer unverzüglich die Aufhebung des Vertrages und die Stornierung des Antrags auf Zulage.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022