Wer seine Krankenzusatzversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG beenden möchte, kann zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der zweijährigen Vertragsdauer. Der Vertrag verlängert sich sonst stillschweigend um je ein Versicherungsjahr. Zusätzlich bestehen besondere Kündigungsrechte bei Hilfebedürftigkeit, bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen sowie beim altersbedingten Beitragswechsel.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Frühestens ist eine Kündigung jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren möglich. Es gilt eine Frist von drei Monaten.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird pro Person und Tarif für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf kündigt.
Versicherungsjahr
- Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.
- Werden nachträglich weitere Tarife abgeschlossen, endet deren erstes Versicherungsjahr mit dem des bereits bestehenden Versicherungsvertrages. Die folgenden Versicherungsjahre werden dem des bereits bestehenden Versicherungsvertrages angepasst.
- Entsprechendes gilt für alle sonstigen Vertragsänderungen einschließlich der nachträglichen Mitversicherung von Personen sowie für Beitragsanpassungen.
Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, oder würde er allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig, kann er die Versicherung binnen einer Frist von drei Monaten nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit rückwirkend zum Zeitpunkt ihres Eintritts kündigen. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nachzuweisen. Ist eine Ruhenszeit vereinbart, beginnt die Dreimonatsfrist mit dem Ende der Ruhenszeit, sofern die Hilfebedürftigkeit weiter vorliegt. Später kann der Versicherungsnehmer die Versicherung zum Ende des Monats kündigen, in dem der Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt wird.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Erhöht der Versicherer die Beiträge oder vermindert er seine Leistungen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Erklärt der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen, kann der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Erklärung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung verlangen. Diese wirkt zum Schluss des Monats, in dem ihm die Erklärung des Versicherers zugegangen ist; bei einer Kündigung zu dem Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt, oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht.
Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die entsprechende Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag grundsätzlich zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, frühestens aber nach Ablauf der zweijährigen Vertragsdauer; sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Hilfebedürftigkeit, bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen sowie bei altersbedingten Beitragssteigerungen bestehen zusätzliche Sonderkündigungsrechte mit eigenen Fristen. Eine Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden, und diese Personen können den Vertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Krankenzusatzversicherung ordentlich kündigen?
Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Kündigt man nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um je ein Versicherungsjahr.
Kann ich kündigen, wenn ich hilfebedürftig werde?
Ja. Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – oder wenn man allein durch die Beitragszahlung hilfebedürftig würde – kann man binnen drei Monaten nach Eintritt rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts kündigen. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nachzuweisen.
Habe ich ein Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung kann innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Bei einer Beitragserhöhung ist die Kündigung auch bis zum und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung möglich.
Kann ich nur für einzelne mitversicherte Personen kündigen?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Diese Personen können das Versicherungsverhältnis unter Benennung eines künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen, wenn sie die Erklärung innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abgeben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022