Wer bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz wissen möchte, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist, findet hier die Antwort: Klagen gegen den Versicherungsnehmer laufen über sein Wohnsitzgericht, während er selbst zwischen seinem Wohnort und dem Sitz des Versicherers wählen kann. Bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland oder unbekanntem Wohnsitz gilt der Sitz des Versicherers.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können bei einem der folgenden Gerichte anhängig gemacht werden:
- beim Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers
- beim Gericht am Sitz des Versicherers
Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Das Gleiche gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Klagt der Versicherer, entscheidet das Gericht am Wohnort des Versicherungsnehmers. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er zwischen dem Gericht an seinem eigenen Wohnort und dem am Sitz des Versicherers wählen. Zieht der Versicherungsnehmer in einen Staat außerhalb von EU und Europäischem Wirtschaftsraum oder ist sein Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt, ist der Sitz des Versicherers maßgeblich.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht an dessen Wohnsitz zuständig. Gibt es keinen Wohnsitz, entscheidet das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt.
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können entweder beim Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt klagen oder beim Gericht am Sitz des Versicherers.
Was gilt, wenn ich nach Vertragsabschluss ins außereuropäische Ausland ziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Welches Gericht entscheidet, wenn mein Wohnsitz nicht bekannt ist?
Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022