Wer der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung eine Willenserklärung oder Anzeige übermitteln möchte, muss dafür grundsätzlich die Textform einhalten – etwa in schriftlicher Form. Nur wenn ausdrücklich eine erleichterte Form vereinbart wurde, gilt diese Vorgabe nicht.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform. Das gilt, sofern nicht eine erleichterte Form vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer eine Willenserklärung oder Anzeige übermitteln wollen, müssen Sie dafür die Textform verwenden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine erleichterte Form vereinbart wurde.
Häufige Fragen
In welcher Form müssen Erklärungen an den Versicherer erfolgen?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen grundsätzlich der Textform.
Gibt es Ausnahmen von der Textform?
Ja, die Textform ist nicht erforderlich, wenn eine erleichterte Form vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022