Bei der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz fließen erwirtschaftete Überschüsse ausschließlich den Versicherungsnehmern zu: Dafür wird eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet, die etwa Beitragsanstiege begrenzen, den Beitrag mindern, Leistungen erhöhen oder die Alterungsrückstellung stärken kann – über Form und Zeitpunkt entscheidet ein unabhängiger Treuhänder.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wird aus dem Abrechnungsverband der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet. Diese Rückstellung kommt ausschließlich den Versicherungsnehmern zugute. Sie kann in folgender Form verwendet werden:
- Limitierung von Beitragsanstiegen bei Beitragsanpassungen,
- Anrechnung auf den Beitrag,
- Erhöhung der Leistung oder
- Zuführung zur Alterungsrückstellung.
Bei der Zuführung zur Alterungsrückstellung gilt: Diese Beträge sind ab Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten zeitlich unbefristet zu verwenden, um die Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen oder einen Teil dieser Mehrbeiträge zu finanzieren. Das gilt, soweit die vorhandenen Mittel für eine vollständige Finanzierung der Mehrbeiträge nicht ausreichen.
Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres des Versicherten zur Prämiensenkung einzusetzen.
Die Form und der Zeitpunkt der Verwendung erfolgen nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Was bedeutet das konkret?
Aus den Überschüssen der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung wird eine Rückstellung gebildet, die allein den Versicherungsnehmern zugutekommt. Diese Mittel können genutzt werden, um Beitragssteigerungen zu begrenzen, den Beitrag zu senken, die Leistung zu erhöhen oder die Alterungsrückstellung aufzustocken. Ab dem 65. Lebensjahr dienen zugeführte Beträge dazu, Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen mitzufinanzieren; verbleibt danach etwas, wird es ab dem 80. Lebensjahr zur Beitragssenkung eingesetzt. Über Form und Zeitpunkt wacht ein unabhängiger Treuhänder.
Häufige Fragen
Wem kommt die gebildete Rückstellung zugute?
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung kommt ausschließlich den Versicherungsnehmern zugute.
Wie können die Überschüsse verwendet werden?
Möglich sind eine Limitierung von Beitragsanstiegen bei Beitragsanpassungen, die Anrechnung auf den Beitrag, eine Erhöhung der Leistung oder die Zuführung zur Alterungsrückstellung.
Was passiert mit zugeführten Beträgen im Alter?
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres werden sie zeitlich unbefristet zur Finanzierung von Mehrbeiträgen aus Beitragserhöhungen eingesetzt, soweit die Mittel für eine vollständige Finanzierung nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung zu verwenden.
Wer entscheidet über Form und Zeitpunkt der Verwendung?
Form und Zeitpunkt der Verwendung erfolgen nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022