Wann darf die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung die Beiträge anpassen? Mindestens jährlich vergleicht der Versicherer je Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten; ergibt sich eine dauerhafte Abweichung von mehr als 5 Prozent, werden die Beiträge mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders überprüft und angepasst, wobei Anpassungen zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wirksam werden.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür sind zum Beispiel Veränderungen der Pflegedauer, der Häufigkeit von Pflegefällen oder eine steigende Lebenserwartung.
Deshalb vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, überprüft der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit. Soweit erforderlich, passt er sie mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders an. Voraussetzung ist, dass die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist.
Ändert sich die vertragliche Leistungszusage des Versicherers aufgrund der dem Versicherungsverhältnis zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen, darf der Versicherer die Beiträge mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders entsprechend dem veränderten Bedarf erhöhen oder verringern. Bei verringertem Bedarf ist der Versicherer insoweit zur Anpassung verpflichtet. Erhöht der Versicherer die Beiträge, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Beitragsanpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif, ob die tatsächlich erforderlichen Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten von den ursprünglich kalkulierten Werten abweichen. Liegt die dauerhafte Abweichung über 5 Prozent, können die Beiträge mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden. Auch gesetzliche Änderungen der Leistungszusage können zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen; bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wirksam werden Anpassungen zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung darf der Versicherer die Beiträge überprüfen?
Ergibt der jährliche Vergleich für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, angepasst – vorausgesetzt, die Abweichung ist nicht nur vorübergehend.
Wer muss einer Beitragsanpassung zustimmen?
Beitragsanpassungen erfolgen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht der Versicherer die Beiträge, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022