Wie die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in ihrem Krankenzusatz die Beiträge berechnet, richtet sich nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. Bei Beitragsänderungen zählt das erreichte tarifliche Lebensalter, während eine Alterungsrückstellung angerechnet wird und eine Beitragserhöhung allein wegen des Älterwerdens ausgeschlossen ist. Zudem entfallen Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Sie ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Bei einer Änderung der Beiträge wird das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter der versicherten Person berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn die Änderung durch eine Änderung des Versicherungsschutzes ausgelöst wird. Dem Eintrittsalter der versicherten Person wird dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung angerechnet wird. Dies geschieht gemäß den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Risikozuschläge werden nicht erhoben. Leistungsausschlüsse werden nicht vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden nach gesetzlichen Vorgaben und den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers ermittelt. Ändern sich die Beiträge, zählt das bis dahin erreichte tarifliche Lebensalter, wobei eine Alterungsrückstellung angerechnet wird. Allein wegen des Älterwerdens dürfen die Beiträge nicht steigen und die Leistungen nicht sinken, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. Eine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es nicht.
Häufige Fragen
Können die Beiträge steigen, nur weil ich älter werde?
Nein. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Muss ich für den Vertrag eine Gesundheitsprüfung durchlaufen?
Nein, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Zudem werden keine Risikozuschläge erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart.
Wonach richtet sich die Berechnung der Beiträge?
Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Was passiert bei einer Beitragsänderung mit meinem Alter?
Bei einer Änderung der Beiträge – auch durch Änderung des Versicherungsschutzes – wird das bei Inkrafttreten erreichte tarifliche Lebensalter der versicherten Person berücksichtigt, und es wird eine Alterungsrückstellung angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022