Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung darf der Versicherungsnehmer eine eigene Gegenforderung nur dann mit Forderungen des Versicherers verrechnen, wenn diese Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Damit ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Aufrechnung überhaupt möglich ist.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer eine Forderung gegen den Versicherungsnehmer hat, kann der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche nur begrenzt dagegen verrechnen. Eine solche Aufrechnung ist ausschließlich zulässig, wenn die eigene Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Häufige Fragen
Darf ich als Versicherungsnehmer meine eigene Forderung mit einer Forderung des Versicherers verrechnen?
Ja, aber nur soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Welche Voraussetzungen muss meine Gegenforderung für eine Aufrechnung erfüllen?
Sie muss entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sein.
Kann ich mit einer strittigen Forderung gegen den Versicherer aufrechnen?
Nein, eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022