Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG beginnt die Wartezeit mit dem Versicherungsbeginn und beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sofern nichts Kürzeres vereinbart wurde. Ereignet sich nach Vertragsabschluss ein Unfall, der überwiegend zur Pflegebedürftigkeit führt, entfällt die Wartezeit. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, soweit nicht eine kürzere Wartezeit vereinbart ist.
Entfall der Wartezeit
Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall nach Vertragsabschluss ereignet hat und das Unfallereignis die überwiegende Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Die Wartezeit startet mit dem Beginn der Versicherung und dauert in der Regel fünf Jahre, es sei denn, es wurde eine kürzere Frist vereinbart. Kommt es nach Abschluss des Vertrags zu einem Unfall, der überwiegend die Pflegebedürftigkeit verursacht, muss keine Wartezeit eingehalten werden. Wird der Vertrag geändert, gelten die Wartezeitregeln für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die Wartezeit?
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, soweit nicht eine kürzere Wartezeit vereinbart ist.
Wann entfällt die Wartezeit?
Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit, sofern sich der Unfall nach Vertragsabschluss ereignet hat und das Unfallereignis die überwiegende Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.
Was gilt bei Vertragsänderungen für die Wartezeit?
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022