Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz wird der Beitrag als Monatsbeitrag ab Versicherungsbeginn berechnet und ist jeweils am Ersten eines Monats fällig. Er besteht aus einem Eigenanteil von mindestens 10 Euro und einer Zulage von 5 Euro, wobei der Zulagenanteil bis zur Zahlung durch die zentrale Stelle gestundet wird. Erläutert werden außerdem Fälligkeit des Erstbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung sowie die anteilige Beitragsberechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Er wird vom Versicherungsbeginn an berechnet und ist am Ersten eines jeden Monats fällig.
Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
- einem Eigenanteil von mindestens 10 Euro
- der Zulage in Höhe von 5 Euro
Der Zulagenanteil des Beitrags wird vom Versicherer gestundet, bis die Zulage durch die zentrale Stelle an den Versicherer gezahlt wird.
Der erste Beitrag ist, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Erteilung eines Auftrags zum Beitragseinzug gilt als Zahlung des Beitrags, sofern die Lastschrift eingelöst und der Einlösung nicht widersprochen wird.
Erstbeitrag
Der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate ist unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages zu zahlen. Wird der Versicherungsvertrag vor dem Versicherungsbeginn geschlossen, so ist der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate am Tage des Versicherungsbeginns fällig. Das gilt auch, wenn der Versicherungsschein vorher ausgehändigt wird.
Wird ein Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet, die dem Versicherer im Rahmen der Beitreibung entstehen.
Nicht rechtzeitige Zahlung eines Beitrages kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ist ein Beitrag bzw. eine Beitragsrate nicht rechtzeitig gezahlt und wird der Versicherungsnehmer in Textform gemahnt, so ist er zur Zahlung der im Tarif mit Tarifbedingungen festgelegten Mahnkosten verpflichtet. Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Der Beitrag ist bis zum Ablauf des Tages zu zahlen, an dem das Versicherungsverhältnis endet.
Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu bezeichnende Stelle zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird monatlich ab Versicherungsbeginn berechnet und ist am Ersten jedes Monats fällig. Er besteht aus einem Eigenanteil von mindestens 10 Euro und einer Zulage von 5 Euro, wobei der Zulagenanteil gestundet wird, bis die zentrale Stelle die Zulage zahlt. Wird ein Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, muss der Versicherungsnehmer die Beitreibungskosten und gegebenenfalls Mahnkosten tragen; außerdem kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Endet der Vertrag vorzeitig, ist nur der Beitrag für die Zeit fällig, in der Versicherungsschutz bestand.
Häufige Fragen
Woraus setzt sich der monatliche Beitrag zusammen?
Der Beitrag besteht aus einem Eigenanteil von mindestens 10 Euro und einer Zulage in Höhe von 5 Euro. Der Zulagenanteil wird vom Versicherer gestundet, bis die zentrale Stelle die Zulage an den Versicherer zahlt.
Wann muss der erste Beitrag gezahlt werden?
Der erste Beitrag ist, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Wird der Vertrag vor Versicherungsbeginn geschlossen, ist der erste Beitrag am Tag des Versicherungsbeginns fällig, auch wenn der Versicherungsschein vorher ausgehändigt wird.
Was passiert, wenn ein Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Versicherungsnehmer muss die Beitreibungskosten ausgleichen und bei einer Mahnung in Textform die im Tarif festgelegten Mahnkosten zahlen. Die verspätete Zahlung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Tritt der Versicherer wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrags vom Vertrag zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Der Beitrag ist bis zum Ablauf des Tages zu zahlen, an dem das Versicherungsverhältnis endet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022