Wann die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in ihrem Krankenzusatz das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld auszahlt, hängt davon ab, dass die Wartezeit erfüllt ist und der Beginn der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schriftlich nachgewiesen wird. Gezahlt wird ohne Kostennachweis zum Monatsende, bei untermonatlichem Beginn oder Ende sogar für den vollen Monat, und die Leistung geht grundsätzlich an den Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsnehmer erhält die Leistungen auf Antrag. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Wartezeit erfüllt ist.
Die Leistungen werden vom Beginn der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung an erbracht. Ausgezahlt werden sie jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem die erforderlichen Feststellungen und der Beginn des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schriftlich nachgewiesen werden.
Beginnt oder endet der Versicherungsfall untermonatlich, so wird das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld jeweils für den vollen Monat gezahlt.
Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus dem VVG.
Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis jeweils zum Ende eines jeden Monats gezahlt, in dem Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI besteht, soweit der Tarif mit Tarifbedingungen nichts Abweichendes regelt.
Grundsätzlich wird an den Versicherungsnehmer geleistet. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die versicherte Person in Textform oder in einer anderen vereinbarten erleichterten Form als Empfangsberechtigte benannt hat.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung gibt es auf Antrag und erst, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Ausgezahlt wird das Pflegegeld, sobald der Beginn des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schriftlich nachgewiesen ist, und zwar ohne Kostennachweis zum Monatsende. Beginnt oder endet der Versicherungsfall mitten im Monat, wird trotzdem der ganze Monat gezahlt. Das Geld geht in der Regel an den Versicherungsnehmer, und die Ansprüche lassen sich nicht abtreten oder verpfänden, wobei diese Sperre bei neueren Verträgen entfällt.
Häufige Fragen
Ab wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Die Leistungen werden vom Beginn der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung an erbracht, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem die erforderlichen Feststellungen und der Beginn des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schriftlich nachgewiesen werden. Zudem muss die vereinbarte Wartezeit erfüllt sein.
Muss ich Kosten nachweisen, um das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld zu erhalten?
Nein. Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis jeweils zum Ende eines jeden Monats gezahlt, in dem Pflegebedürftigkeit besteht, soweit der Tarif nichts Abweichendes regelt.
Was gilt, wenn der Versicherungsfall mitten im Monat beginnt oder endet?
Bei untermonatlichem Beginn oder Ende des Versicherungsfalls wird das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld jeweils für den vollen Monat gezahlt.
An wen wird die Leistung ausgezahlt?
Grundsätzlich wird an den Versicherungsnehmer geleistet. Anderes gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die versicherte Person in Textform oder in einer anderen vereinbarten erleichterten Form als Empfangsberechtigte benannt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022