Wer eine Krankenzusatzversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG abschließt, muss bei Vertragsabschluss bestätigen, dass die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit erfüllt sind – in der Regel in Textform. Fällt die Versicherungsfähigkeit später weg, etwa durch das Ende der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Bei Abschluss des Vertrages muss der Versicherte bestätigen, dass die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit vorliegen. Diese Bestätigung erfolgt in Textform, soweit keine andere Form vereinbart ist.
Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Das gilt insbesondere auch für das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine erleichterte Form vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Beim Abschluss der Versicherung muss der Versicherte schriftlich (in Textform) bestätigen, dass er die Bedingungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt. Ändert sich später etwas, sodass die Versicherungsfähigkeit wegfällt, muss er dies dem Versicherer sofort mitteilen. Das betrifft vor allem den Fall, dass die gesetzliche Pflegeversicherung endet.
Häufige Fragen
Was muss ich bei Vertragsabschluss bestätigen?
Sie müssen bestätigen, dass die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit vorliegen. Diese Bestätigung erfolgt in Textform, sofern keine andere Form vereinbart wurde.
Muss ich es melden, wenn meine Versicherungsfähigkeit wegfällt?
Ja. Jede Änderung der Verhältnisse, die zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Das gilt auch für das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
In welcher Form muss die Anzeige einer Änderung erfolgen?
Grundsätzlich in Textform. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine erleichterte Form vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022