Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht, während das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht bestehen bleibt. Eine Kündigung kann sich auch nur auf einzelne versicherte Personen beziehen.
Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gelten die entsprechenden Regelungen zur Kündigung durch den Versicherungsnehmer sinngemäß.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann den Vertrag nicht auf dem üblichen ordentlichen Weg kündigen, weil er auf dieses Recht verzichtet. Das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jedoch bestehen. Eine Kündigung kann sich dabei entweder auf den gesamten Vertrag oder nur auf einzelne versicherte Personen richten.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer den Vertrag ordentlich kündigen?
Nein, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bestehen?
Ja, die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Kann sich eine Kündigung nur auf einzelne Personen beziehen?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022