Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG zahlt in ihrer Pflegezusatzversicherung ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld gestaffelt nach Pflegegrad: bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich, bei den Pflegegraden 1 bis 4 zwischen 10 und 40 Prozent davon. Das Pflegetagegeld liegt bei Pflegegrad 5 grundsätzlich bei 20 Euro und wird für jeden Monat in 30 Tagessätzen gezahlt, sobald der Versicherungsfall festgestellt ist und Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden.
Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. Das Pflegemonatsgeld beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro. Bei den übrigen Pflegegraden beträgt das Pflegemonatsgeld – jeweils bezogen auf das Pflegemonatsgeld des Pflegegrades 5 – mindestens:
- Pflegegrad 1: mindestens 10 Prozent
- Pflegegrad 2: mindestens 20 Prozent
- Pflegegrad 3: mindestens 30 Prozent
- Pflegegrad 4: mindestens 40 Prozent
Wird ein Pflegetagegeld vereinbart, darf die Summe der monatlich erbrachten Tagegelder die vorgenannten Beträge nicht unterschreiten.
Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegegrad 5 grundsätzlich 20 Euro. Wird mit dieser Absicherung bei Antragstellung der für die Erlangung der Pflegevorsorgezulage erforderliche monatliche Gesamtbeitrag in Höhe von 15 Euro nicht erreicht, setzt der Versicherer ein entsprechend höheres Pflegetagegeld an. Dies gilt nicht für die Kindernachversicherung.
Das Pflegetagegeld beträgt bezogen auf das vertraglich vereinbarte Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach:
- Pflegegrad 1: 10 %
- Pflegegrad 2: 20 %
- Pflegegrad 3: 30 %
- Pflegegrad 4: 40 %
- Pflegegrad 5: 100 %
Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegetagegeld für jeden Monat in 30 Tagessätzen gezahlt – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage.
Das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherungsfall festgestellt wurde und die versicherte Person für diesen Versicherungsfall Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung bezieht. Davon abweichend besteht die Leistungspflicht auch dann, wenn die Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 34 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung ruht.
Für die Zuordnung einer versicherten Person zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 sind die getroffenen Feststellungen verbindlich.
Von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellte pflegegradrelevante Änderungen der Pflegebedürftigkeit SGB XI sind dem Versicherer anzuzeigen.
Die Versicherungsleistungen dürfen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht überschreiten. Eine Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 5 gibt es den vollen Betrag, bei den niedrigeren Graden anteilig 10, 20, 30 bzw. 40 Prozent. Gezahlt wird, sobald der Versicherungsfall festgestellt ist und die versicherte Person Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung erhält. Das Pflegetagegeld wird pro Monat immer in 30 Tagessätzen ausgezahlt, unabhängig davon, wie viele Kalendertage der Monat tatsächlich hat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld je nach Pflegegrad?
Bei Pflegegrad 5 wird das volle vereinbarte Pflegegeld gezahlt (Pflegemonatsgeld mindestens 600 Euro). Bezogen auf diesen Betrag beträgt die Leistung bei Pflegegrad 1 mindestens 10 Prozent, bei Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent, bei Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent und bei Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent.
Wann wird das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld gezahlt?
Die Leistung wird gezahlt, wenn der Versicherungsfall festgestellt wurde und die versicherte Person Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 nach SGB XI oder nach den entsprechenden Bedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung bezieht. Die Leistungspflicht besteht auch dann, wenn die Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach den genannten Vorschriften ruht.
Wie wird das Pflegetagegeld pro Monat berechnet?
Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegetagegeld für jeden Monat in 30 Tagessätzen gezahlt – unabhängig davon, wie viele Kalendertage der jeweilige Monat tatsächlich hat.
Dürfen die Versicherungsleistungen später beliebig steigen?
Nein. Die Versicherungsleistungen dürfen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen nach dem SGB XI nicht überschreiten. Zulässig ist jedoch eine Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022