Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und ihrer geförderten ergänzenden Pflegeversicherung teilt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die von der zentralen Stelle vergebene Zulagenummer in Textform mit; besteht für eine versicherte Person kein Anspruch auf Zulage, informiert der Versicherer darüber innerhalb eines Monats und weist auf die bestehenden Rechte hin.
Vergibt die zentrale Stelle die Zulagenummer für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung auf Antrag des Versicherers, teilt der Versicherer diese Zulagenummer dem Versicherungsnehmer in Textform mit. Diese Mitteilung an den Versicherungsnehmer gilt gleichzeitig als Mitteilung an sämtliche mitversicherte Personen.
Teilt die zentrale Stelle dem Versicherer mit, dass für eine versicherte Person kein Anspruch auf Zulage besteht, informiert der Versicherer hierüber innerhalb von einem Monat nach Eingang des entsprechenden Datensatzes. Dabei weist der Versicherer auf die bestehenden Rechte hin. Auch diese Information an den Versicherungsnehmer gilt zugleich als Mitteilung an sämtliche mitversicherte Personen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald die zentrale Stelle eine Zulagenummer für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung vergibt, gibt der Versicherer diese in Textform an den Versicherungsnehmer weiter. Eine solche Mitteilung erreicht damit automatisch auch alle mitversicherten Personen. Wird gemeldet, dass für eine versicherte Person kein Anspruch auf Zulage besteht, muss der Versicherer innerhalb eines Monats darüber informieren und auf die bestehenden Rechte hinweisen.
Häufige Fragen
Wie erfährt der Versicherungsnehmer seine Zulagenummer?
Der Versicherer teilt die von der zentralen Stelle vergebene Zulagenummer dem Versicherungsnehmer in Textform mit.
Werden mitversicherte Personen gesondert benachrichtigt?
Nein. Die Mitteilung an den Versicherungsnehmer gilt gleichzeitig als Mitteilung an sämtliche mitversicherte Personen.
Was passiert, wenn kein Anspruch auf Zulage besteht?
Wenn die zentrale Stelle mitteilt, dass für eine versicherte Person kein Anspruch auf Zulage besteht, informiert der Versicherer darüber innerhalb von einem Monat nach Eingang des Datensatzes und weist auf die bestehenden Rechte hin.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022