Bei der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden – etwa bei dauerhaften Veränderungen im Gesundheitswesen oder wenn eine Bestimmung gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Erfahren Sie, welche Regeln dabei gelten und wann die Änderungen wirksam werden.
Anpassung bei veränderten Verhältnissen des Gesundheitswesens:
Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn:
- die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und
- ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ersatz einer für unwirksam erklärten Bestimmung:
Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann sie der Versicherer durch eine neue Regelung ersetzen, wenn:
- dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder
- wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsbedingungen Ihrer Krankentagegeldversicherung sind nicht in jedem Fall unveränderlich. Wenn sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen dauerhaft ändern, dürfen die Bedingungen angepasst werden – allerdings nur, wenn dies die Interessen der Versicherten wahrt und ein unabhängiger Treuhänder dies bestätigt. Ebenso kann eine Regelung ersetzt werden, wenn ein Gericht oder eine Behörde sie für unwirksam erklärt hat und der Vertrag sonst nicht sinnvoll fortgeführt werden könnte. Über solche Änderungen und die Gründe dafür werden Sie stets informiert.
Häufige Fragen
Wann dürfen die Versicherungsbedingungen angepasst werden?
Eine Anpassung ist bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens möglich, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Wann werden solche Änderungen wirksam?
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Was passiert, wenn eine Bedingung für unwirksam erklärt wird?
Ist eine Bestimmung durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Wann wird eine ersetzende Regelung Vertragsbestandteil?
Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem sie und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. Sie ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.