In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger müssen Sie den Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit sowie den Eintritt der Berufsunfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich anzeigen. Erfährt der Versicherer erst später davon, sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren.
Anzeigepflicht bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit:
Der Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Spätere Kenntnis des Versicherers:
Erlangt der Versicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses erst später Kenntnis, so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.
Was bedeutet das konkret?
Fallen die Voraussetzungen weg, unter denen eine Person in diesem Tarif versicherbar ist, oder wird sie berufsunfähig, muss dies dem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern mitgeteilt werden. Erfährt der Versicherer davon erst zu einem späteren Zeitpunkt, geben beide Seiten die Leistungen zurück, die für die Zeit nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses geflossen sind.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Wegfall der Versicherungsfähigkeit anzeigen?
Der Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Muss auch der Eintritt der Berufsunfähigkeit gemeldet werden?
Ja. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Was passiert, wenn der Versicherer erst später davon erfährt?
Erlangt der Versicherer erst später Kenntnis von dem Ereignis, sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurückzugewähren.
Wen betrifft die Rückgewähr der Leistungen?
Die Rückgewähr betrifft beide Teile: Sie geben die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurück.