Bei der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger müssen Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer in Textform erfolgen. Wer weiß, welche Form gilt, stellt sicher, dass seine Mitteilungen wirksam sind.
Form von Willenserklärungen und Anzeigen:
- Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, sollte dies in Textform geschehen. Damit ist eine lesbare Erklärung gemeint, aus der die Person des Erklärenden hervorgeht – zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Diese Regelung dient dazu, dass Mitteilungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Häufige Fragen
In welcher Form müssen Willenserklärungen und Anzeigen abgegeben werden?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger.
An wen richten sich die Willenserklärungen und Anzeigen?
Sie richten sich an den Versicherer und bedürfen der Textform.