Bei der Alte Oldenburger Krankentagegeldversicherung führen Obliegenheitsverletzungen dazu, dass der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei werden oder den Vertrag kündigen kann. Welche Voraussetzungen dabei nach dem VVG gelten und welche Rolle die versicherte Person spielt, erfahren Sie hier.
In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger gelten bei Obliegenheitsverletzungen die folgenden Folgen:
- Der Versicherer ist mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der genannten Obliegenheiten verletzt wird.
- Wird eine der genannten Obliegenheiten verletzt, so kann der Versicherer unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist auch kündigen.
- Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit) verletzt, muss damit rechnen, dass die Leistung ganz oder teilweise entfällt. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag kurzfristig kündigen. Dabei wird das Verhalten der versicherten Person dem des Versicherungsnehmers gleichgestellt.
Häufige Fragen
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?
Der Versicherer ist mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der genannten Obliegenheiten verletzt wird.
Kann der Versicherer kündigen?
Ja. Wird eine der genannten Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wie wird das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt?
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Innerhalb welcher Frist kann die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung kann innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung erfolgen – und zwar ohne Einhaltung einer weiteren Frist.