In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger endet das Versicherungsverhältnis neben der Kündigung auch durch weitere Gründe – etwa Wegfall der Versicherungsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Altersrente, Tod oder einen Umzug ins Ausland. Zudem bestehen Rechte zur Fortsetzung des Vertrags, etwa als Anwartschaftsversicherung.
1. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen:
- a) bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung;
- b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 vom Hundert erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;
- c) mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sofern eine Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart ist, hat die versicherte Person das Recht, nach Maßgabe von § 196 VVG den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen;
- d) mit dem Tod. Beim Tode des Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers abzugeben;
- e) bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat als die in Beitrag "Versicherungsschutz Abs. 8" genannten, es sei denn, dass das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.
2. Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung:
Der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen haben das Recht, einen von ihnen gekündigten oder einen wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit gemäß Absatz 1 Buchstabe b) beendeten Vertrag nach Maßgabe des Tarifs in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen, sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist.
Was bedeutet das konkret?
Neben einer Kündigung kann die Krankentagegeldversicherung auch aus anderen Gründen enden – zum Beispiel, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit wegfallen, bei Berufsunfähigkeit, beim Bezug von Altersrente, im Todesfall oder bei einem dauerhaften Umzug in bestimmte andere Staaten. Läuft zu diesem Zeitpunkt bereits ein Leistungsfall wegen Arbeitsunfähigkeit, wird dieser noch für eine begrenzte Zeit berücksichtigt. In einigen Fällen kann der Vertrag von den Beteiligten fortgesetzt werden.
Häufige Fragen
Wann liegt Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vor?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 vom Hundert erwerbsunfähig ist.
Was passiert, wenn beim Ende bereits Arbeitsunfähigkeit besteht?
Besteht zum Beendigungszeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach dem jeweiligen Ereignis.
Was gilt beim Tod des Versicherungsnehmers?
Beim Tode des Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kann ich nach einer Beendigung wegen Berufsunfähigkeit weiter versichert bleiben?
Ja. Ein gekündigter oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit beendeter Vertrag kann nach Maßgabe des Tarifs in Form einer Anwartschaftsversicherung fortgesetzt werden, sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist.
Was gilt bei Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres?
Sofern eine Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart ist, hat die versicherte Person das Recht, nach Maßgabe von § 196 VVG den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen.