In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit dreimonatiger Frist kündigen, sofern kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht. Die Kündigung kann auf einzelne Personen, Tarife oder Erhöhungen beschränkt werden.
In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger gilt bei Kündigung durch den Versicherer folgendes:
- Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
- Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen, Tarife oder auf nachträgliche Erhöhungen des Krankentagegeldes beschränkt werden.
- Der Versicherer kann, sofern der Versicherungsnehmer die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife erklärt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung zu dem Zeitpunkt verlangen, in dem diese wirksam wird.
Das gilt nicht für den Fall des Beitrags: Kündigung durch den Versicherungsnehmer, Abs. 3.
Was bedeutet das konkret?
In den ersten drei Jahren kann auch der Versicherer den Vertrag beenden, und zwar jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist – allerdings nur, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht. Eine solche Kündigung muss nicht immer den ganzen Vertrag treffen: Sie kann sich auch nur auf einzelne Personen, Tarife oder auf spätere Erhöhungen des Krankentagegeldes beziehen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer die Krankentagegeldversicherung kündigen?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
Kann sich die Kündigung nur auf einzelne Personen oder Tarife beziehen?
Ja. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen, Tarife oder auf nachträgliche Erhöhungen des Krankentagegeldes beschränkt werden.
Bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bestehen?
Ja. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer nur für einzelne Personen oder Tarife kündigt?
Der Versicherer kann in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung zu dem Zeitpunkt verlangen, in dem diese wirksam wird.