Wie in der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger die Beiträge berechnet werden, richtet sich nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Technischen Berechnungsgrundlagen. Erfahren Sie, welche Rolle Geschlecht, Lebensalter und Alterungsrückstellung spielen und wann Risikozuschläge anfallen können.
1. Berechnung der Beiträge:
Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
2. Änderung der Beiträge:
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird Folgendes berücksichtigt:
- das Geschlecht der versicherten Person – dies gilt in Ansehung des Geschlechts nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden;
- das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter (Lebensaltersgruppe) der versicherten Person.
Dem Eintrittsalter der versicherten Person wird dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
3. Risikozuschläge bei Beitragsänderungen:
Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
4. Erhöhtes Risiko bei Vertragsänderungen:
Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu.
Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den internen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. Bei Änderungen fließen unter anderem Geschlecht und das erreichte Lebensalter ein. Damit die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens steigen, wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Kommt bei einer Vertragsänderung ein erhöhtes Risiko hinzu, kann ein angemessener Zuschlag anfallen.
Häufige Fragen
Wonach werden die Beiträge berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Was wird bei einer Beitragsänderung berücksichtigt?
Berücksichtigt werden das Geschlecht sowie das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter (Lebensaltersgruppe) der versicherten Person. In Ansehung des Geschlechts gilt dies nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.
Steigt mein Beitrag, weil ich älter werde?
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. Dem Eintrittsalter wird durch Anrechnung einer Alterungsrückstellung Rechnung getragen.
Wann kann ein Risikozuschlag anfallen?
Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Zudem kann der Versicherer bei Beitragsänderungen besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.