In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger gelten Wartezeiten ab Versicherungsbeginn: drei Monate allgemein, acht Monate besonders für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit, und Vorversicherungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
In der Krankentagegeldversicherung der Alte Oldenburger gilt Folgendes:
- Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
- Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen.
- Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
- Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Anrechnung von Vorversicherungszeiten:
Personen, die aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden sind, wird bis zur Höhe des bisherigen Krankentagegeld- oder Krankengeldanspruchs die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss beginnen soll.
Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Vertragsänderungen:
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitenregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Beginn Ihrer Krankentagegeldversicherung gilt zunächst eine Wartezeit, bevor Leistungen möglich sind. Für allgemeine Fälle beträgt sie drei Monate, für bestimmte Behandlungen wie im Zahn- und Kieferbereich oder bei Psychotherapie länger. Bei einem Unfall müssen Sie nicht warten. Waren Sie zuvor bereits versichert, kann diese Zeit unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen.
Wie lang sind die besonderen Wartezeiten?
Für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen die besonderen Wartezeiten acht Monate.
Können die Wartezeiten erlassen werden?
Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Wird eine Vorversicherung angerechnet?
Beim Ausscheiden aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wird bis zur Höhe des bisherigen Anspruchs die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt wurde und der Schutz im unmittelbaren Anschluss beginnen soll.
Ab wann rechnen die Wartezeiten?
Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitenregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.