Bei der Kieferorthopädie im Krankenzusatzschutz der Alte Oldenburger richtet sich die Höhe der Erstattung danach, welchen Leistungsanspruch der Versicherungsnehmer gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat. Für die gesamte Vertragsdauer gilt dabei entweder ausschließlich die eine oder ausschließlich die andere Erstattungsregelung – eine Vermischung beider Varianten ist nicht vorgesehen.
Die Höhe der Erstattung hängt vom Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab.
Für die gesamte Vertragsdauer ist die Erstattung entweder ausschließlich nach der einen Regelung oder ausschließlich nach der anderen Regelung möglich.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel für Kieferorthopädie erstattet wird, richtet sich danach, welchen Anspruch man bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Über die komplette Laufzeit des Vertrags gilt dabei nur eine der beiden möglichen Erstattungsvarianten – ein Wechsel oder eine Kombination beider ist nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe der Erstattung für Kieferorthopädie ab?
Sie hängt vom Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab.
Können während der Vertragslaufzeit beide Erstattungsregelungen zusammen genutzt werden?
Nein. Für die gesamte Vertragsdauer gilt entweder ausschließlich die eine oder ausschließlich die andere Regelung.
Gilt die gewählte Erstattungsregelung dauerhaft?
Ja, sie gilt für die gesamte Vertragsdauer ausschließlich nach einer der beiden möglichen Varianten.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZB90 2015