Bei der Alte Oldenburger Krankenzusatzversicherung können sich Leistungen und Beiträge im Zahntarif ändern, wenn die gesetzliche Krankenversicherung ihre Zahnbehandlungs- oder Kieferorthopädieversorgung anpasst. Solche Änderungen gelten als veränderte Verhältnisse des Gesundheitswesens und dürfen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders sowie im Umfang der tatsächlichen Leistungsänderung angepasst werden.
Änderungen der Zahnbehandlungs- oder Kieferorthopädieversorgung der GKV gelten als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens. Das hat zur Folge, dass die Auswirkungen auf die Leistungen und Beiträge dieses Tarifs überprüft werden können. Eine Anpassung ist jeweils nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich.
Das Ausmaß einer gegebenenfalls notwendigen Beitragsänderung spiegelt dabei ausschließlich den Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Leistungen wider.
Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können im Fall einer Beitragsanpassung im Tarif ZB 90 auch betragsmäßig festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge angepasst werden. Auch dies ist nur mit Zustimmung des Treuhänders möglich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung ihre Regeln zur Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie ändert, gilt das als Veränderung im Gesundheitswesen. Der Versicherer darf dann prüfen, wie sich das auf Leistungen und Beiträge dieses Tarifs auswirkt, und diese anpassen. Solche Anpassungen sind nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erlaubt, und eine Beitragsänderung darf nur so groß sein wie die tatsächliche Änderung bei den erstattungsfähigen Leistungen. Im Tarif ZB 90 können bei einer Beitragsanpassung zudem festgelegte Höchstbeträge angepasst werden, um den Wert des Schutzes zu erhalten.
Häufige Fragen
Wann dürfen Leistungen und Beiträge dieses Zahntarifs angepasst werden?
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung ihre Zahnbehandlungs- oder Kieferorthopädieversorgung ändert, gilt das als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens. Dann können die Auswirkungen auf Leistungen und Beiträge überprüft und angepasst werden.
Wer muss einer solchen Anpassung zustimmen?
Eine Anpassung der Leistungen und Beiträge ist jeweils nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich.
Wie stark darf sich der Beitrag durch eine solche Änderung verändern?
Das Ausmaß einer notwendigen Beitragsänderung spiegelt ausschließlich den Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Leistungen wider.
Können im Tarif ZB 90 auch Höchstbeträge angepasst werden?
Ja. Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können bei einer Beitragsanpassung im Tarif ZB 90 auch betragsmäßig festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZB90 2015