Wer Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung der Alte Oldenburger nutzen möchte, muss zunächst seinen Leistungsanspruch gegenüber der GKV und anderen Kostenträgern voll ausschöpfen und nachweisen – je nach Vorleistung durch die Krankenkasse sind dafür entweder eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit Erstattungsvermerk oder der Originalbeleg samt Ablehnungsschreiben einzureichen, ergänzt durch die Empfehlung, vorab einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und/oder anderen Kostenträgern ist in vollem Umfang vorab in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen.
Bei Vorleistung der GKV ist jeweils eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit Erstattungsvermerk der Krankenkasse vorzulegen.
Leistet die GKV nicht vor, wird zur Leistungsprüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt.
Wir empfehlen, vor Beginn der eigentlichen Behandlungsmaßnahme einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die zu erwartende Erstattungsleistung.
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Versicherer leistet, müssen Sie zuerst alle Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und anderen Kostenträgern ausschöpfen und dies belegen. Hat die GKV bereits vorgeleistet, reichen Sie eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit dem Erstattungsvermerk der Krankenkasse ein. Zahlt die GKV nicht vor, benötigt der Versicherer den Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben. Zusätzlich wird empfohlen, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen, um vorab eine Mitteilung über die zu erwartende Erstattung zu bekommen.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst die gesetzliche Krankenkasse in Anspruch nehmen?
Ja. Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und/oder anderen Kostenträgern ist vorab in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn die GKV vorgeleistet hat?
In diesem Fall ist eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit dem Erstattungsvermerk der Krankenkasse vorzulegen.
Was muss ich vorlegen, wenn die GKV nicht vorleistet?
Dann wird zur Leistungsprüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt.
Wie erfahre ich vorab, welche Erstattung ich erwarten kann?
Es wird empfohlen, vor Beginn der Behandlungsmaßnahme einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die zu erwartende Erstattungsleistung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZB90 2015