Bei der Alte Oldenburger Krankenzusatzversicherung können sich Personen versichern, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind; endet diese GKV-Mitgliedschaft, endet auch der Zusatzschutz zum Monatsende, und der Versicherungsnehmer muss den Wegfall der Versicherungsfähigkeit unverzüglich melden.
Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Die Versicherung endet für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem ihre Versicherung in der GKV endet.
Was bedeutet das konkret?
Diese Zusatzversicherung steht Personen offen, die in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Fällt bei einer versicherten Person diese Voraussetzung weg, muss der Versicherungsnehmer das ohne schuldhaftes Zögern melden. Der Schutz für diese Person läuft dann zum Ende des Monats aus, in dem ihre GKV-Mitgliedschaft endet.
Häufige Fragen
Wer kann diese Krankenzusatzversicherung abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Was passiert, wenn die GKV-Mitgliedschaft endet?
Die Versicherung endet für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem ihre Versicherung in der GKV endet.
Welche Pflicht hat der Versicherungsnehmer, wenn die Versicherungsfähigkeit wegfällt?
Er ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZB90 2015