Wer eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz abgeschlossen hat, profitiert von einer Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die ausschließlich den Versicherungsnehmern zugutekommt – etwa durch begrenzte Beitragsanstiege, Anrechnung auf den Beitrag, höhere Leistungen oder eine Zuführung zur Alterungsrückstellung, über deren Verwendung ein unabhängiger Treuhänder mitentscheidet.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wird aus dem Abrechnungsverband der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet. Diese kommt ausschließlich den Versicherungsnehmern zugute. Das kann in folgender Form geschehen:
- Limitierung von Beitragsanstiegen bei Beitragsanpassungen
- Anrechnung auf den Beitrag
- Erhöhung der Leistung
- Zuführung zur Alterungsrückstellung
Bei der Zuführung zur Alterungsrückstellung gilt: Ab Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten sind diese Beträge zur zeitlich unbefristeten Finanzierung der Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen oder eines Teils der Mehrbeiträge zu verwenden, soweit die vorhandenen Mittel für eine vollständige Finanzierung der Mehrbeiträge nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres des Versicherten zur Prämiensenkung einzusetzen.
Die Form und der Zeitpunkt der Verwendung erfolgen nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Was bedeutet das konkret?
Aus den Überschüssen der geförderten Pflegeversicherung wird Geld zurückgelegt, das allein den Versicherungsnehmern zusteht. Dieses Geld kann genutzt werden, um Beitragserhöhungen zu begrenzen, den Beitrag zu senken, die Leistung zu erhöhen oder die Alterungsrückstellung aufzustocken. Ab dem 65. Lebensjahr dienen zugeführte Beträge dazu, Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen zu finanzieren; nicht verbrauchte Beträge werden ab dem 80. Lebensjahr zur Prämiensenkung eingesetzt. Über Art und Zeitpunkt der Verwendung entscheidet der Versicherer erst nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Häufige Fragen
Wem kommt die gebildete Rückstellung zugute?
Die Rückstellung für erfolgsafhängige Beitragsrückerstattung kommt ausschließlich den Versicherungsnehmern zugute.
In welchen Formen können die Überschüsse verwendet werden?
Möglich sind eine Limitierung von Beitragsanstiegen bei Beitragsanpassungen, die Anrechnung auf den Beitrag, eine Erhöhung der Leistung oder die Zuführung zur Alterungsrückstellung.
Was passiert mit den Beträgen ab dem 65. und dem 80. Lebensjahr?
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres werden zugeführte Beträge zeitlich unbefristet zur Finanzierung der Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen eingesetzt, soweit die Mittel dafür nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung einzusetzen.
Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel?
Form und Zeitpunkt der Verwendung erfolgen nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022