Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG müssen Willenserklärungen und Anzeigen an den Versicherer grundsätzlich in Textform erfolgen – etwa schriftlich oder per E-Mail. Nur wenn ausdrücklich eine erleichterte Form vereinbart wurde, gilt eine Ausnahme von dieser Regel.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform. Das gilt, sofern nicht eine erleichterte Form vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder erklären möchten, muss dies in Textform geschehen. Nur dann, wenn ausdrücklich eine erleichterte Form vereinbart wurde, dürfen Sie davon abweichen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Erklärungen an den Versicherer abgeben?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen grundsätzlich der Textform.
Gibt es Ausnahmen von der Textform?
Ja, eine Ausnahme besteht, wenn eine erleichterte Form vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022