Wer seine geförderte Pflegezusatzversicherung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG vorübergehend nicht fortführen kann, sichert sich über eine Anwartschaftsversicherung das Recht, den Schutz später wieder in Kraft zu setzen. Sie erfahren, wann eine beendete Versicherung auf Antrag als Anwartschaft fortgesetzt wird, welche Antragsfrist von drei Monaten gilt, warum während der Anwartschaft der Mindestbeitrag unterschritten werden darf und dass in dieser Zeit weder ein Zulagenanspruch noch ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Für die Anwartschaftsversicherung gelten die allgemeinen Regelungen, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bestimmungen geändert oder ergänzt werden.
Während der Anwartschaftsversicherung darf der Beitrag den Mindestbeitrag von 15 Euro unterschreiten. Eine Stundung erfolgt nicht. Ein Antrag auf Zulage wird für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung nicht gestellt.
Die beendete Versicherung wird auf Antrag des Versicherungsnehmers als Anwartschaft fortgesetzt, wenn die Versicherungsfähigkeit endet. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- weil der Anspruch auf Pflegevorsorgezulage nach § 126 SGB XI entfällt,
- weil die Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung endet.
Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat verlegt, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Versicherung oder nach der Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts zu stellen.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung sind in der Anwartschaftsversicherung auch Personen versicherungsfähig, die keinen Anspruch auf Pflegevorsorgezulage haben.
Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung erwirbt die versicherte Person das Recht, die Versicherung in der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung in Kraft zu setzen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Beitrag nach Aufleben des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem erreichten Alter unter Anrechnung vorhandener Alterungsrückstellungen.
Für die Dauer der Anwartschaft ist monatlich ein Beitrag zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf Pflegevorsorgezulage nach § 127 Absatz 1 SGB XI.
Ändern sich die Beiträge in der der Anwartschaftsversicherung zugrunde liegenden staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung, werden die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung zum selben Zeitpunkt neu festgesetzt.
Für die Dauer der Anwartschaft besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Während der Anwartschaft eingetretene Versicherungsfälle sind für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit der Anwartschaft fällt. Zeiten einer Anwartschaft werden auf die Wartezeit angerechnet.
Die Anwartschaftsversicherung endet, wenn die Voraussetzungen für die Fortsetzung als Anwartschaft nicht mehr vorliegen. In diesen Fällen wird die Versicherung rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem der Versicherungsnehmer die Wiedererlangung der Förderfähigkeit nachweist, in der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung fortgeführt.
Was bedeutet das konkret?
Die Anwartschaftsversicherung erhält das Recht auf die geförderte Pflegezusatzversicherung, wenn diese vorübergehend nicht fortgeführt werden kann. Während dieser Zeit zahlen Sie monatlich einen Beitrag, der den Mindestbeitrag unterschreiten darf, erhalten aber keine Zulage und keine Versicherungsleistungen. Sind die Voraussetzungen wieder erfüllt, lebt der Schutz auf, wobei der neue Beitrag sich nach dem erreichten Alter richtet und Alterungsrückstellungen angerechnet werden. Der Antrag auf Fortsetzung als Anwartschaft ist innerhalb von drei Monaten zu stellen.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für den Antrag auf Fortsetzung als Anwartschaft?
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Versicherung oder nach der Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts gestellt werden.
Gibt es während der Anwartschaft Leistungen oder eine Zulage?
Nein. Für die Dauer der Anwartschaft besteht weder ein Anspruch auf Versicherungsleistungen noch auf die Pflegevorsorgezulage. Versicherungsfälle sind für den Teil ausgeschlossen, der in die Anwartschaftszeit fällt.
Wie hoch ist der Beitrag, wenn der Schutz nach der Anwartschaft wieder auflebt?
Der Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter, wobei vorhandene Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
Können auch Personen ohne Anspruch auf Pflegevorsorgezulage eine Anwartschaft haben?
Ja. In der Anwartschaftsversicherung sind abweichend von der allgemeinen Regelung auch Personen versicherungsfähig, die keinen Anspruch auf Pflegevorsorgezulage haben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022