Wer bei der ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung eine Pflege-Krankenzusatzversicherung hat und Ende bereits Leistungen bezog, erfährt hier, wie die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade überführt werden. Aus Pflegestufe I wird beispielsweise Pflegegrad 2, aus Pflegestufe III ein Pflegegrad 4 oder 5 – und das bisherige Pflegemonats- oder Pflegetagegeld bleibt mindestens in der bisherigen Höhe erhalten.
Versicherte, bei denen am 31. Dezember 2016 die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine vertragliche Versicherungsleistung vorliegen, werden gemäß der folgenden Zuordnung einem Pflegegrad zugewiesen:
- Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne Pflegestufe → Pflegegrad 2
- Pflegestufe I → Pflegegrad 2
- Pflegestufe I und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 3
- Pflegestufe II → Pflegegrad 3
- Pflegestufe II und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 4
- Pflegestufe III → Pflegegrad 4
- Pflegestufe III und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 5
- Pflegestufe III als Härtefall → Pflegegrad 5
- Pflegestufe III und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, auch als Härtefall → Pflegegrad 5
Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer beziehungsweise der als empfangsberechtigt benannten versicherten Person die Zuordnung nach dieser Tabelle schriftlich mit. Weicht die Zuordnung des Versicherers von derjenigen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab, gilt deren Zuordnung.
Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld richtet sich nach dem ab 1. Januar 2017 gültigen Tarif. Es wird jedoch mindestens in der bisher bezogenen Höhe erbracht. Diese Mindesthöhe gilt auch für den Fall, dass nachträglich festgestellt wird, dass am 31. Dezember 2016 ein Anspruch auf Leistung bestand. Die Mindesthöhe gilt nicht mehr, wenn die Pflegebedürftigkeit endet oder nach einer Umwandlung in eine gleichartige Versicherung.
Stellt die gesetzliche Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 fest, dass bereits vor diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Einstufung in einen höheren Pflegegrad bestanden, als denjenigen, in den gesetzlich übergeleitet worden ist, dann richten sich die Leistungen aus dieser Versicherung ab dem von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellten Zeitpunkt. Für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2016 gilt dabei der ab dem 1. Januar 2017 geltende Tarif.
Was bedeutet das konkret?
Wer Ende 2016 bereits eine Pflegeleistung bezog, wird nach einer festen Tabelle von der alten Pflegestufe in einen neuen Pflegegrad überführt – etwa von Pflegestufe I in Pflegegrad 2. Der Versicherer teilt diese Zuordnung schriftlich mit; weicht sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung ab, zählt deren Einstufung. Das Pflegegeld folgt dem neuen Tarif, wird aber mindestens in der bisherigen Höhe gezahlt. Erkennt die gesetzliche Pflegeversicherung rückwirkend einen höheren Pflegegrad an, gelten die Leistungen ab dem festgestellten Zeitpunkt.
Häufige Fragen
In welchen Pflegegrad falle ich, wenn ich Ende 2016 Pflegestufe I hatte?
Bei Pflegestufe I ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz erfolgt die Zuordnung in Pflegegrad 2. Kommt eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz hinzu, ist es Pflegegrad 3.
Bekomme ich nach der Umstellung weniger Pflegegeld als vorher?
Nein. Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld richtet sich zwar nach dem ab dem 1. Januar 2017 gültigen Tarif, wird aber mindestens in der bisher bezogenen Höhe erbracht. Diese Mindesthöhe entfällt jedoch, wenn die Pflegebedürftigkeit endet oder die Versicherung in eine gleichartige umgewandelt wird.
Was gilt, wenn die Zuordnung des Versicherers von der gesetzlichen Pflegeversicherung abweicht?
Weicht die Zuordnung des Versicherers von der der gesetzlichen Pflegeversicherung ab, gilt die Zuordnung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Was passiert, wenn nachträglich ein höherer Pflegegrad festgestellt wird?
Stellt die gesetzliche Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 fest, dass schon vorher ein höherer Pflegegrad vorlag, richten sich die Leistungen ab dem festgestellten Zeitpunkt danach. Für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2016 gilt dabei der ab dem 1. Januar 2017 geltende Tarif.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022