Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG kann der Versicherungsnehmer seinen Krankenzusatzvertrag bis zu drei Jahre ruhen lassen, wenn er nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hilfebedürftig ist oder allein durch den Beitrag hilfebedürftig würde. Während des Ruhens entfallen Beiträge und Leistungen, Fristen und Wartezeiten laufen aber weiter – und mit Ende der Hilfebedürftigkeit lebt die Versicherung zu geänderten Bedingungen wieder auf.
Ist der Versicherungsnehmer im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hilfebedürftig oder würde er allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig, kann er den Versicherungsvertrag drei Jahre ruhen lassen. Der Tarif mit Tarifbedingungen kann einen längeren Zeitraum vorsehen. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nachzuweisen.
In der Ruhenszeit gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit folgenden Änderungen fort:
- Leistungen des Versicherers werden nicht erbracht. Für Versicherungsfälle, die während der Ruhenszeit eintreten, besteht die Leistungspflicht erst nach Wiederaufleben der Versicherung.
- Es sind keine Beiträge zu zahlen.
- Der Lauf von Fristen und der Wartezeit wird nicht unterbrochen.
- Die Ruhenszeit endet, wenn keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Ende der Hilfebedürftigkeit ist unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen.
- Mit der Beendigung der Ruhenszeit tritt die ursprüngliche Versicherung wieder in Kraft. Als Beitrag ist der Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter zu zahlen, wobei die vor der Ruhenszeit aufgebauten Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
- Abweichend gilt: Der Anspruch auf Pflegevorsorgezulage ist während des Ruhens keine Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wer hilfebedürftig ist oder allein durch den Beitrag hilfebedürftig würde, kann seinen Vertrag für drei Jahre ruhen lassen; der Tarif kann eine längere Zeit vorsehen. Die Hilfebedürftigkeit muss durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nachgewiesen werden. Während des Ruhens zahlt man keine Beiträge und erhält keine Leistungen, doch Fristen und Wartezeit laufen weiter. Endet die Hilfebedürftigkeit, lebt die Versicherung wieder auf – dann gilt der Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter unter Anrechnung der aufgebauten Alterungsrückstellungen.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vertrag bei Hilfebedürftigkeit ruhen?
Grundsätzlich drei Jahre. Der Tarif mit seinen Tarifbedingungen kann jedoch einen längeren Zeitraum vorsehen.
Werden während der Ruhenszeit Leistungen gezahlt und sind Beiträge fällig?
Nein. In der Ruhenszeit erbringt der Versicherer keine Leistungen und es sind keine Beiträge zu zahlen. Für in dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle besteht die Leistungspflicht erst nach dem Wiederaufleben der Versicherung.
Wie muss die Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden?
Durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Was gilt für den Beitrag, wenn die Versicherung wieder auflebt?
Mit Ende der Ruhenszeit tritt die ursprüngliche Versicherung wieder in Kraft. Zu zahlen ist der Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter, wobei die vor der Ruhenszeit aufgebauten Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022