Wie die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in ihrem Krankenzusatz die Beiträge kalkuliert, richtet sich nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. Bei Beitragsänderungen zählt das erreichte tarifliche Lebensalter, wobei eine Alterungsrückstellung angerechnet wird und eine Erhöhung allein wegen des Älterwerdens ausgeschlossen ist. Zudem gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Sie ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Bei einer Änderung der Beiträge wird das tarifliche Lebensalter der versicherten Person berücksichtigt, das bei Inkrafttreten der Änderung erreicht ist. Das gilt auch dann, wenn sich die Beiträge durch eine Änderung des Versicherungsschutzes ändern. Dem Eintrittsalter der versicherten Person wird dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung angerechnet wird. Diese Anrechnung erfolgt nach den Grundsätzen, die in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers allein wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Risikozuschläge werden nicht erhoben. Leistungsausschlüsse werden nicht vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden nach den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers ermittelt. Ändern sich die Beiträge, zählt das erreichte tarifliche Lebensalter, und es wird eine Alterungsrückstellung angerechnet. Allein wegen des Älterwerdens dürfen die Beiträge nicht erhöht oder die Leistungen gemindert werden, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse.
Häufige Fragen
Kann mein Beitrag steigen, nur weil ich älter werde?
Nein. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers allein wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Muss ich für den Vertrag eine Gesundheitsprüfung machen?
Nein, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Außerdem werden keine Risikozuschläge erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart.
Nach welchen Regeln werden die Beiträge berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Was passiert bei einer Beitragsänderung mit meinem Alter?
Bei einer Änderung der Beiträge wird das bei Inkrafttreten erreichte tarifliche Lebensalter berücksichtigt. Dem Eintrittsalter wird durch Anrechnung einer Alterungsrückstellung nach den technischen Berechnungsgrundlagen Rechnung getragen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022