Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG richtet sich die Pflegezusatzversicherung nach Pflegegraden: Das Pflegemonatsgeld beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro, bei den niedrigeren Pflegegraden gestaffelt zwischen 10 und 40 Prozent davon. Gezahlt wird, sobald der Versicherungsfall festgestellt ist und Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung bezogen werden – auch dann, wenn diese Leistung ruht.
Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen.
Das Pflegemonatsgeld beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro. Bezogen auf das Pflegemonatsgeld des Pflegegrades 5 beträgt es:
- bei Pflegegrad 1 mindestens 10 Prozent
- bei Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent
- bei Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent
- bei Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent
Wird ein Pflegetagegeld vereinbart, darf die Summe der monatlich erbrachten Tagegelder die vorgenannten Beträge nicht unterschreiten.
Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegegrad 5 grundsätzlich 20 EUR. Wird mit dieser Absicherung bei Antragstellung der für die Erlangung der Pflegevorsorgezulage erforderliche monatliche Gesamtbeitrag in Höhe von 15 EUR nicht erreicht, setzt der Versicherer ein entsprechend höheres Pflegetagegeld an. Dies gilt nicht für die Kindernachversicherung.
Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit, jeweils bezogen auf das vertraglich vereinbarte Pflegetagegeld:
- bei Pflegegrad 1: 10 %
- bei Pflegegrad 2: 20 %
- bei Pflegegrad 3: 30 %
- bei Pflegegrad 4: 40 %
- bei Pflegegrad 5: 100 %
Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegetagegeld für jeden Monat in 30 Tagessätzen gezahlt – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage.
Das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherungsfall festgestellt wurde und die versicherte Person für diesen Versicherungsfall Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung bezieht. Abweichend davon besteht die Leistungspflicht auch dann, wenn die Leistung der sozialen Pflegeversicherung ruht. Für die Zuordnung einer versicherten Person zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 sind die getroffenen Feststellungen verbindlich.
Von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellte pflegegradrelevante Änderungen der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI sind dem Versicherer anzuzeigen.
Die Versicherungsleistungen dürfen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht überschreiten. Eine Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel gezahlt wird, hängt vom vereinbarten Tarif und vom festgestellten Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 5 gibt es die volle Leistung, bei den niedrigeren Pflegegraden einen gestaffelten Prozentsatz davon. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Versicherungsfall festgestellt ist und Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung bezogen werden. Änderungen des Pflegegrades müssen dem Versicherer gemeldet werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegemonatsgeld bei den einzelnen Pflegegraden?
Bei Pflegegrad 5 beträgt es mindestens 600 Euro. Bezogen darauf beträgt es bei Pflegegrad 1 mindestens 10 Prozent, bei Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent, bei Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent und bei Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent.
Wann wird das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld ausgezahlt?
Es wird gezahlt, wenn der Versicherungsfall festgestellt wurde und die versicherte Person für diesen Fall Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 nach SGB XI oder nach den entsprechenden Bedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung bezieht. Die Leistungspflicht besteht auch, wenn die Leistung der sozialen Pflegeversicherung ruht.
Wie wird das Pflegetagegeld pro Monat berechnet?
Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegetagegeld für jeden Monat in 30 Tagessätzen gezahlt – unabhängig davon, wie viele Kalendertage der Monat tatsächlich hat.
Gibt es eine Obergrenze für die Versicherungsleistungen?
Ja. Die Versicherungsleistungen dürfen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen nach dem SGB XI nicht überschreiten. Eine Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist jedoch zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022