Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG greift der Pflege-Zusatzschutz, sobald die versicherte Person nach den Maßstäben des Sozialgesetzbuchs XI pflegebedürftig ist – dann wird ein Pflegetagegeld gezahlt. Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet, wenn diese nicht mehr besteht; welchen Umfang der Schutz hat, ergibt sich aus Versicherungsschein, Vereinbarungen und Bedingungen.
Der Versicherer leistet im Versicherungsfall in vertraglichem Umfang ein Pflegemonatsgeld oder Pflegetagegeld.
Ergänzend gilt: Der Versicherer leistet ein Pflegetagegeld.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI ist.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI. Bei Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung sind die entsprechenden Feststellungen des Versicherers zugrunde zu legen, bei dem die private Pflegepflichtversicherung besteht. Der Versicherungsfall endet, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI mehr vorliegt.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, aus ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie aus den gesetzlichen Vorschriften.
Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zahlt im Pflegefall eine Geldleistung – hier ein Pflegetagegeld. Als Pflegefall gilt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI ist. Die Leistung beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und endet, sobald diese nicht mehr vorliegt. Der genaue Umfang steht im Versicherungsschein, in schriftlichen Vereinbarungen und in den Versicherungsbedingungen; es gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Versicherungsfall in diesem Pflege-Zusatztarif?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI ist.
Welche Leistung zahlt der Versicherer im Pflegefall?
Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang ein Pflegemonatsgeld oder Pflegetagegeld; ergänzend gilt, dass ein Pflegetagegeld geleistet wird.
Ab wann und bis wann läuft der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI und endet, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI mehr vorliegt. Bei Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung sind die Feststellungen des dortigen Versicherers zugrunde zu legen.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Er ergibt sich aus dem Versicherungsschein, ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022