Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Krankenzusatz kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei werden, wenn die geregelte Obliegenheit verletzt wird – und zwar innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen. Entstehen durch die Obliegenheitsverletzung zusätzliche Aufwendungen, kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer Ersatz verlangen; Kenntnis und Verschulden der versicherten Person werden dabei denen des Versicherungsnehmers gleichgestellt.
Wird die genannte Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dabei gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen.
Entstehen dem Versicherer durch eine Verletzung der Obliegenheit zusätzliche Aufwendungen, kann er vom Versicherungsnehmer dafür Ersatz verlangen.
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit, muss der Versicherer im gesetzlich vorgesehenen Rahmen ganz oder teilweise nicht mehr leisten. Führt die Verletzung zu zusätzlichen Aufwendungen, darf der Versicherer dafür Ersatz vom Versicherungsnehmer fordern. Was die versicherte Person weiß oder verschuldet, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Obliegenheit verletzt wird?
Dann ist der Versicherer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen gelten.
Kann der Versicherer Kosten zurückverlangen, die durch die Obliegenheitsverletzung entstehen?
Ja. Entstehen dem Versicherer durch die Verletzung der Obliegenheit zusätzliche Aufwendungen, kann er vom Versicherungsnehmer dafür Ersatz verlangen.
Zählt es auch, wenn die versicherte Person und nicht der Versicherungsnehmer etwas wusste oder verschuldet hat?
Ja. Kenntnis und Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022