Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn – allerdings frühestens, wenn der Vertrag zustande gekommen ist und die vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist. Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind, greift der Schutz.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichnet ist.
Der Schutz beginnt jedoch nicht vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Abschluss erfolgt insbesondere durch den Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung.
Außerdem beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit.
An Stelle einer schriftlichen Annahmeerklärung kann eine erleichterte Form vereinbart werden.
Bei Vertragsänderungen gilt die genannte Regelung für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Er beginnt aber nicht, bevor der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist und die vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist. Statt einer schriftlichen Annahmeerklärung kann auch eine erleichterte Form vereinbart werden. Wird der Vertrag später geändert, gilt dieselbe Regel für den neu hinzukommenden Teil des Schutzes.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, dem Versicherungsbeginn.
Kann der Schutz schon vor Vertragsabschluss greifen?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages, der insbesondere durch Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung erfolgt.
Spielt die Wartezeit für den Beginn eine Rolle?
Ja. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit.
Was gilt, wenn der Vertrag später geändert wird?
Bei Vertragsänderungen gilt die Regelung zum Beginn des Versicherungsschutzes für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-Bahr-MB-GEPV 2022