Damit die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung erstattet, müssen Versicherte zunächst ihren vollen Leistungsanspruch gegenüber der GKV oder anderen Kostenträgern nutzen und diesen nachweisen. Je nachdem, ob die GKV vorleistet oder ablehnt, sind unterschiedliche Belege einzureichen, und für geplante Behandlungen empfiehlt sich vorab ein Heil- und Kostenplan.
Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und/oder anderen Kostenträgern muss zuerst in vollem Umfang in Anspruch genommen und nachgewiesen werden.
Bei einer Vorleistung der GKV ist jeweils eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit Erstattungsvermerk der Krankenkasse vorzulegen. Leistet die GKV nicht vor, werden zur Leistungsprüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt.
Es wird empfohlen, vor Beginn der eigentlichen Behandlungsmaßnahme einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die zu erwartende Erstattungsleistung.
Was bedeutet das konkret?
Bevor eine Erstattung erfolgt, müssen Versicherte ihren Anspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Kostenträgern zuerst voll ausschöpfen und belegen. Hat die GKV bereits gezahlt, reicht eine Kopie der aufgeschlüsselten Gesamtrechnung mit Erstattungsvermerk der Krankenkasse. Zahlt die GKV nicht vor, sind der Originalbeleg und das Ablehnungsschreiben nötig. Für geplante Behandlungen empfiehlt sich vorab ein Heil- und Kostenplan, um die voraussichtliche Erstattung mitgeteilt zu bekommen.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Ja. Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und/oder anderen Kostenträgern ist zuvor in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen.
Welche Belege brauche ich, wenn die GKV bereits gezahlt hat?
Bei einer Vorleistung der GKV ist jeweils eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit Erstattungsvermerk der Krankenkasse vorzulegen.
Was reiche ich ein, wenn die GKV nicht vorleistet?
Leistet die GKV nicht vor, werden zur Leistungsprüfung der Originalbeleg zusammen mit dem Ablehnungsschreiben benötigt.
Wie erfahre ich vorab, welche Erstattung mich erwartet?
Es wird empfohlen, vor Beginn der eigentlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Danach erhalten Sie eine Mitteilung über die zu erwartende Erstattungsleistung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZB90 2015