Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG können in der Krankenzusatzversicherung nur Personen versichert werden, die Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind. Fällt diese Voraussetzung weg, muss der Versicherungsnehmer das unverzüglich melden, und der Zusatzschutz endet zum Ende des betreffenden Monats.
Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Die Versicherung endet für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der GKV endet.
Was bedeutet das konkret?
Diesen Zusatzschutz kann nur nutzen, wer in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Endet diese GKV-Mitgliedschaft, muss der Versicherungsnehmer den Versicherer sofort informieren. Der Zusatzschutz läuft dann für die betroffene Person zum Ende des Monats aus, in dem die GKV-Versicherung endet.
Häufige Fragen
Wer kann diese Krankenzusatzversicherung abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Was muss ich melden, wenn die GKV-Mitgliedschaft einer versicherten Person endet?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen.
Wann endet der Zusatzschutz, wenn die gesetzliche Krankenversicherung wegfällt?
Die Versicherung endet für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der GKV endet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZB90 2015