Beim Krankenzusatz der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen – frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Daneben bestehen Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen, Leistungsminderungen sowie altersbedingten Beitragsänderungen, und versicherte Personen dürfen den Vertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Frühestens ist eine Kündigung jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren möglich. Es gilt eine Frist von drei Monaten.
Versicherungsjahr
- Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.
- Werden nachträglich weitere Tarife abgeschlossen, so endet deren erstes Versicherungsjahr mit dem des bereits bestehenden Versicherungsvertrages. Die folgenden Versicherungsjahre werden dem des bereits bestehenden Versicherungsvertrages angepasst.
- Entsprechendes gilt für alle sonstigen Vertragsänderungen einschließlich der nachträglichen Mitversicherung von Personen sowie für Beitragsanpassungen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person kündigen. Dies ist möglich binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren Inkrafttretens, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht.
Erhöht der Versicherer die Beiträge oder vermindert er seine Leistungen, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person kündigen. Diese Kündigung ist innerhalb von zwei Monaten vom Zugang der Änderungsmitteilung an zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung möglich. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Erklärt der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife, so kann der Versicherungsnehmer die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung verlangen. Dieses Verlangen ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Erklärung möglich, und zwar zum Schluss des Monats, in dem ihm die Erklärung des Versicherers zugegangen ist. Bei einer Kündigung gilt der Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag regulär zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Zusätzlich gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa bei altersbedingten Beitragserhöhungen, bei allgemeinen Beitragserhöhungen oder Leistungsminderungen sowie wenn der Versicherer nur einzelne Personen oder Tarife betrifft. Eine Kündigung kann auch auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden. Versicherte Personen dürfen den Vertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen, sofern sie von der Kündigung Kenntnis hatten.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Frist kann ich meinen Vertrag ordentlich kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren.
Kann ich nur für eine einzelne Person oder einen einzelnen Tarif kündigen?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Welche Rechte habe ich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder Leistungen vermindert?
Erhöht der Versicherer die Beiträge oder vermindert er seine Leistungen, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei einer Beitragserhöhung ist die Kündigung auch bis zum und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung möglich.
Was passiert mit den versicherten Personen, wenn der Versicherungsnehmer kündigt?
Die versicherten Personen haben das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen Personen von der Kündigung Kenntnis erlangt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023