Wann darf die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG die Bedingungen ihrer Krankenzusatzversicherung ändern? Verändern sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens dauerhaft, dürfen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen angepasst werden – aber nur, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen prüft und die Angemessenheit bestätigt. Auch nach einem Gerichtsurteil oder Verwaltungsakt, der eine Klausel für unwirksam erklärt, kann eine neue Regelung folgen, sofern sie die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Verändern sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens auf eine Weise, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an diese veränderten Verhältnisse angepasst werden. Voraussetzung ist, dass die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt haben. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das ist möglich, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Was bedeutet das konkret?
Bei dauerhaften Veränderungen im Gesundheitswesen darf der Versicherer die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen anpassen, sofern dies zum Schutz der Belange der Versicherungsnehmer nötig ist und ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt hat. Solche Änderungen gelten ab Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung. Wird eine Klausel durch ein Gericht oder einen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann sie durch eine neue Regelung ersetzt werden, die die Interessen der Versicherungsnehmer angemessen wahrt und zwei Wochen nach Mitteilung wirksam wird.
Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Versicherungsbedingungen an das Gesundheitswesen angepasst werden?
Eine Anpassung ist möglich, wenn sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens nicht nur vorübergehend verändern, die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen geprüft sowie die Angemessenheit bestätigt hat.
Ab wann gelten solche Änderungen der Versicherungsbedingungen?
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Was passiert, wenn eine Bedingung durch ein Gericht für unwirksam erklärt wird?
Wurde eine Bestimmung durch höchstrichterliche Entscheidung oder bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen, sofern dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder das Festhalten ohne neue Regelung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung muss die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigen.
Wann wird eine solche Ersatzregelung Vertragsbestandteil?
Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem sie und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023