Wer der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in einer Krankenzusatzversicherung eine Willenserklärung oder Anzeige übermitteln möchte, muss dafür die Textform einhalten – also eine schriftliche oder lesbar dokumentierte Form, in der die Person erkennbar ist.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben wollen, muss dies in Textform geschehen. Formlose oder nur mündliche Mitteilungen genügen für Willenserklärungen und Anzeigen an den Versicherer nicht.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer etwas mitteilen?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer müssen in Textform erfolgen.
Reicht eine mündliche Mitteilung an den Versicherer aus?
Nein, für Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer ist die Textform erforderlich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023