Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG darf der Versicherungsnehmer eigene Forderungen nur dann gegen Forderungen des Versicherers aufrechnen, wenn diese Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist – andernfalls ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche mit Forderungen des Versicherers verrechnen, ist das nur eingeschränkt möglich. Eine solche Aufrechnung ist erlaubt, wenn die eigene Forderung entweder unbestritten ist oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde. In allen anderen Fällen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Darf ich meine Beitragszahlung mit einer eigenen Forderung gegen den Versicherer verrechnen?
Nur dann, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Andernfalls ist eine Aufrechnung nicht zulässig.
Wann gilt eine Gegenforderung als aufrechenbar?
Sie ist aufrechenbar, wenn sie entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Kann ich mit einer strittigen Forderung gegen Ansprüche des Versicherers aufrechnen?
Nein. Solange die Forderung bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt ist, ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023