Stirbt der Versicherungsnehmer, endet bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung zunächst das Versicherungsverhältnis – doch die versicherten Personen können es innerhalb von zwei Monaten unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen. Geregelt ist außerdem, was beim Tod einer versicherten Person gilt und wann die Pflegekostenversicherung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland endet.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
Das Versicherungsverhältnis einer versicherten Person in der Pflegekostenversicherung endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen als die zugelassenen Staaten verlegt. Dies gilt nicht, wenn das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung kann der Versicherer einen Beitragszuschlag verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag grundsätzlich – die versicherten Personen können ihn aber weiterführen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsnehmer benennen. Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag nur für diese Person. In der Pflegekostenversicherung endet der Schutz, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz in einen nicht zugelassenen Staat verlegt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird; für eine solche Vereinbarung kann ein Beitragszuschlag anfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt?
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen können es jedoch fortsetzen, wenn sie einen künftigen Versicherungsnehmer benennen.
Wie lange haben die versicherten Personen Zeit, den Vertrag fortzusetzen?
Die Erklärung zur Fortsetzung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abgegeben werden.
Was gilt beim Tod einer versicherten Person?
Beim Tod einer versicherten Person endet das Versicherungsverhältnis insoweit, also für diese Person.
Endet die Pflegekostenversicherung bei einem Umzug ins Ausland?
Ja, das Versicherungsverhältnis endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen nicht zugelassenen Staat verlegt – es sei denn, es wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt, für die der Versicherer einen Beitragszuschlag verlangen kann.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023