Wann darf die ALTE OLDENBURGER ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Krankenversicherung in der Krankenzusatzversicherung die Beiträge anpassen? Mindestens jährlich vergleicht der Versicherer für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Weicht das Ergebnis einer Beobachtungseinheit um mehr als den festgelegten Vomhundertsatz ab, werden die Beiträge mit Zustimmung des Treuhänders überprüft und, soweit nötig, angepasst – ebenso Selbstbeteiligungen und vereinbarte Risikozuschläge.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür können zum Beispiel Veränderungen der Pflegekosten, der Pflegedauern, der Häufigkeit von Pflegefällen oder eine steigende Lebenserwartung sein.
Deshalb vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen können auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Für geschlechtsabhängig erhobene Beiträge
Der mindestens jährlich für jeden Tarif durchzuführende Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen wird für jede Beobachtungseinheit (Kinder/Jugendliche, männliche Erwachsene, weibliche Erwachsene) des Tarifs gemäß dem in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Verfahren durchgeführt.
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 10. Ergibt die Gegenüberstellung bei einer Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als diesem Vomhundertsatz, werden die Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Bei einer Abweichung von mehr als 5 vom Hundert können die Beiträge dieser Beobachtungseinheit des Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden.
Für geschlechtsunabhängig erhobene Beiträge
Der mindestens jährlich für jeden Tarif durchzuführende Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen wird für jede Beobachtungseinheit (Kinder/Jugendliche, Erwachsene) des Tarifs gemäß dem in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Verfahren durchgeführt.
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5. Ergibt die Gegenüberstellung bei einer Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als diesem Vomhundertsatz, werden die Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
(2) Wenn die unternehmenseigenen Rechnungsgrundlagen für die Beobachtung nicht ausreichen, wird dem Vergleich die Statistik der Pflegepflichtversicherung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zugrunde gelegt.
(3) (entfallen)
(4) Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und eventuell vereinbarter Risikozuschläge werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif, ob die tatsächlich benötigten Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten von den ursprünglich kalkulierten Werten abweichen. Ist die Abweichung in einer Beobachtungseinheit größer als der festgelegte Vomhundertsatz, können die Beiträge mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden. Betroffen sein können ebenso Selbstbeteiligungen und Risikozuschläge. Eine Anpassung wird zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers wirksam.
Häufige Fragen
Wie oft werden die Beiträge überprüft?
Der Versicherer vergleicht mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ab welcher Abweichung dürfen die Beiträge angepasst werden?
Bei geschlechtsabhängig erhobenen Beiträgen beträgt der tariflich festgelegte Vomhundertsatz 10; bereits bei einer Abweichung von mehr als 5 vom Hundert können die Beiträge überprüft und angepasst werden. Bei geschlechtsunabhängig erhobenen Beiträgen beträgt der Vomhundertsatz 5. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung des Treuhänders.
Können sich auch Selbstbeteiligung und Risikozuschlag ändern?
Ja. Unter denselben Voraussetzungen können eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und eventuell vereinbarter Risikozuschläge werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023