Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG beginnt die Wartezeit mit dem Versicherungsbeginn und beträgt drei Jahre; bei einem Unfall entfällt sie, und bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
Entfall der Wartezeit
Die Wartezeit entfällt bei Unfall.
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Ab dem Versicherungsbeginn läuft eine Wartezeit von drei Jahren. Kommt es zu einem Unfall, entfällt diese Wartezeit. Wird der Vertrag geändert, gelten die Wartezeitregelungen für den Teil des Versicherungsschutzes, der neu hinzukommt.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die Wartezeit?
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
Gibt es Fälle, in denen keine Wartezeit gilt?
Ja, bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.
Was passiert mit der Wartezeit bei einer Vertragsänderung?
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Pflege-MB-EPV 2023