Bei der Krankenvollversicherung der Alte Oldenburger endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses – und zwar auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Versicherungsfälle offen sind, also schwebende Versicherungsfälle vorliegen.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Dies gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis endet, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das betrifft auch Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, also noch schweben.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Bleiben noch laufende Versicherungsfälle nach dem Ende des Vertrags versichert?
Nein. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Standardtarif-ST 2023