Bei der Alte Oldenburger Krankenvollversicherung endet das Versicherungsverhältnis mit dem Tod des Versicherungsnehmers, doch versicherte Personen können es fortsetzen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsnehmer benennen. Ebenso wird geregelt, was beim Tod einer versicherten Person und bei einem Umzug ins Ausland mit dem Vertrag geschieht.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Dazu müssen sie den künftigen Versicherungsnehmer benennen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die genannten Staaten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis. Das gilt nicht, wenn es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung kann der Versicherer einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat als die genannten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag grundsätzlich. Die versicherten Personen dürfen ihn aber weiterführen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten einen neuen Versicherungsnehmer benennen. Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für diese Person. Zieht eine versicherte Person dauerhaft in einen nicht vorgesehenen Staat, endet der Vertrag für sie, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird; bei nur vorübergehendem Aufenthalt kann eine Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung verlangt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen können es jedoch fortsetzen, indem sie einen künftigen Versicherungsnehmer benennen.
Wie lange habe ich Zeit, um den Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortzusetzen?
Die Erklärung zur Fortsetzung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abgegeben werden.
Was gilt, wenn eine versicherte Person ins Ausland zieht?
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen als die vorgesehenen Staaten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Bei einer solchen Vereinbarung kann der Versicherer einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen.
Was passiert bei nur vorübergehendem Aufenthalt im Ausland?
Bei einer nur vorübergehenden Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen als die vorgesehenen Staaten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Standardtarif-ST 2023