Bei der Alte Oldenburger Krankenvoll müssen Willenserklärungen und Anzeigen, die an den Versicherer gerichtet werden, in Textform erfolgen. Wer also Mitteilungen oder Erklärungen an den Versicherer richtet, sollte wissen, dass eine formlose mündliche Äußerung nicht ausreicht und die Textform einzuhalten ist.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, muss dies in Textform geschehen. Eine formgerechte schriftliche Übermittlung ist damit für Willenserklärungen und Anzeigen an den Versicherer vorgeschrieben.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer eine Erklärung übermitteln?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Reicht eine mündliche Mitteilung an den Versicherer aus?
Nein, denn Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Für welche Mitteilungen gilt die Textform?
Die Textform gilt für Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Standardtarif-ST 2023